Ihre Online Anfrage

Sie planen einen privaten Aufenthalt, ein Firmenseminar oder eine Feier? Hier können Sie bequem online die Verfügbarkeit prüfen und unverbindlich ein individuelles Angebot anfordern:


Zur Zimmerreservierung Seminare und Tagungen Besondere Anlässe

Partner

Sky Logo Outlet Center Roermond Logo Krimmidinner Logo Fair Fairs Logo Mydays Logo Westblicke Logo Mord a la Carte Logo Yovite Logo Mit Paddel und Pedale Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Burg Wassenberg GmbH gegenüber Gästen, Veranstaltern und Vertragspartnern. Diese Leistungen liegen insbesondere in der kostenpflichtigen Überlassung von Hotelzimmern, der Durchführung von Veranstaltungen & dem verkauf von Speisen und Getränken. Die Burg Wassenberg GmbH ist berechtigt, Leistungen durch Drittanbieter (insbesondere im bereich Rahmenprogramm & künstlerischer Unterhaltung) durchführen zu lassen.

b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

c) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

a)  Der Vertrag kommt durch die mündliche und schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch die Burg Wassenberg zustande. Eine schriftliche Bestätigung ist nicht zwingend erforderlich.

b) Vertragspartner sind die Burg Wassenberg und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt (Kontingentbuchung), haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

c) Eine Unter- oder Weitervermietung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen ist generell, ohne schriftliche Einverständniserklärung, untersagt. Eine anderweitige Nutzung der Hotelzimmer als Beherbergung muss schriftlich von der Burg Wassenberg genehmigt werden

d) Es kann generell keine ausdrückliche Garantie auf die Nutzung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten gegeben werden. Sollten bestimmte Zimmer und Räume nicht verfügbar sein, verpflichtet sich die Burg Wassenberg den Vertragspartner umgehend, bei bekannt werden, davon zu unterrichten und einen gleichwertigen Ersatz in Größe und Kategorie zu stellen. Sollten keine Zimmer mehr verfügbar sein, wird die Burg Wassenberg ein gleichwertiges Hotel im Umkreis anbieten.

e) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 

f) Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr bereit. Sollte keine anderweitige Vereinbarung schriftlich getroffen worden sein, so hat die Burg Wassenberg das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das hieraus Pflichten gegenüber der Burg Wassenberg GmbH entstehen. Sollte eine Anreise nach 18.00 Uhr garantiert sein, so hat die Burg Wassenberg das Recht den vollen Zimmerpreis zu verlangen.

g) Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr geräumt sein. Danach kann die Burg Wassenberg über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr den Tageszimmerpreis von derzeit € 62,50 in Rechnung stellen; ab 16.00 Uhr 100% des vollen Logispreises.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a) Die Burg Wassenberg GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Burg Wassenberg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Burg Wassenberg an Dritte.

c) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Burg Wassenberg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

d) Die Preise können von der Burg Wassenberg ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Burg Wassenberg dem zustimmt.

e) Rechnungen der Burg Wassenberg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Burg Wassenberg berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Burg Wassenberg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

f) Die Burg Wassenberg ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen & Veranstaltungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung der Burg Wassenberg aufrechnen oder mindern. 

h) Das Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.

 

5. Veranstaltungen

a) Um einen ordnungsgemäßen Ablauf einer Veranstaltung zu garantieren, muss der Burg Wassenberg eine, auch für die Rechnungsstellung, endgültige Gäste- / Teilnehmerzahl mitzuteilen. Eine höhere Teilnehmerzahl, als die ursprünglich vereinbarte, muss mit der Burg Wassenberg GmbH schriftlich abgestimmt werden. Nehmen weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, so ist dieses für die Rechnungsstellung unerheblich.

b) Verschiebt sich der Beginn einer Veranstaltung, so ist die Burg Wassenberg berechtigt, anfallende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

c) Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner nur innerhalb der schriftlich vereinbarten Zeiträume zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über diesen Zeitpunkt hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der Burg Wassenberg unter Berücksichtigung von anfallenden Mehrkosten für den Vertragspartner. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese, unter der Berücksichtigung der Burg Wassenberg und dem Vertragspartner zumutbar sind. 

d)  Bei Veranstaltungen ist die Servierzeit 24.00 Uhr. Darüber hinaus gewährt die Burg Wassenberg eine kostenfreie Verlängerung bis 2.00 Uhr nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Nach 2.00 Uhr berechnet die Burg Wassenberg eine Personalkostenpauschale von € 150,00 zzgl. MwSt. pro angefangene Stunde. Der Vertragspartner haftet gegenüber der Burg Wassenberg für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

e) Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen und der Burg Wassenberg, ohne Aufforderung, vorzulegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gesetzliche Vorgaben einzuhalten und anfallende Gebühren (z.B. Gema u.ä.) zu entrichten.

f) Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Gäste / Teilnehmer. Die Burg Wassenberg kann die Vorlage angemessener Sicherheiten verlangen.

g) Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich, während der Veranstaltung anzuzeigen, damit die Burg Wassenberg Minderleistungen sofort beheben kann. Verspätete Reklamationen werden nicht anerkannt.

h) Um Beschädigungen vorzubeugen ist das Anbringen von Dekorationsmaterial mit der Burg Wassenberg abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungsgegenstände sind nach der Veranstaltung, durch den Vertragspartner, zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach, so hat die Burg Wassenberg das Recht eine kostenpflichtige Einlagerung oder Entsorgung einzuleiten und dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

i) Versicherungsschutz gegenüber eingebrachten Sachen besteht seitens der Burg Wassenberg nicht.

j)  Störungen oder Defekte an Gegenständen, die von der der Burg Wassenberg zur Verfügung gestellt werden, werden seitens der Burg Wassenberg beseitig, sofern dieses möglich ist. Der Vertragspartner kann hieraus keine Ansprüche herleiten.

k) Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Burg Wassenberg GmbH. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie der Burg Wassenberg belastet. Durch den Anschluss auftretende Schäden oder Defekte, an den Anlagen der Burg Wassenberg, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

l) Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

m) Jede Art von Werbung, Information und öffentlicher Einladung in der die Burg Wassenberg erwähnt wird ist abzustimmen.

n) Die mit Reservierung genannte und bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn modifizierte Personenzahl gilt für die Gesamtdauer der Veranstaltung, auch bei mehrtägigen Veranstaltungen. Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht vergütet

o) Die Parkplätze an der Burg Wassenberg stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Es gilt die StVo. ( Parken auf eigene Gefahr )

6. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)
und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels 

a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Burg Wassenberg geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Burg Wassenberg. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Burg Wassenberg zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

b) Folgende Kostenstruktur findet bei  der Stornierung von Hotelzimmern, Arrangements oder Veranstaltungs- / Tagungsräumen Anwendung:

- Bis 30 Tage vor der Ankunft keine Kosten[1]

- 25 - 29 Tage vor der Ankunft 30% der vereinbarten Kosten1

- 14 - 24 Tage vor der Ankunft 50% der Leistungen1

- 13 - Tage vor der Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen1

c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Burg Wassenberg die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

d)  Der Burg Wassenberg steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

7. Rücktritt des Hotels

a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Burg Wassenberg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b)  Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Burg Wassenberg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Ferner ist die Burg Wassenberg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

-   höhere Gewalt oder andere von der Burg Wassenberg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

-   immer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

- die Burg Wassenberg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Burg Wassenberg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.  Organisationsbereich der Burg Wassenberg zuzurechnen ist;

- die Nichtausfüllung der Veranstaltung durch die Burg Wassenberg, gemäß den ersten Absprachen und Vereinbarungen nicht möglich ist.

 

d) Die Burg Wassenberg hat den Vertragspartner unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittes / der Kündigung, spätestens innerhalb 14 Tage nach bekannt werden des grundes in Kenntnis zu setzten. Die Vertragsaufhebung durch die Burg Wassenberg begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder Ausgleichsentschädigungen.

8. Haftung des Hotels

a) Die Burg Wassenberg haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Burg Wassenberg die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Burg Wassenberg beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird die Burg Wassenberg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Für eingebrachte Sachen haftet die Burg Wassenberg dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des §§ 701 ff BGB Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

c)  Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Burg Wassenberg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

9. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Muenchen Hotel Uhland2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Burg Wassenberg.
Bestätigung3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Burg Wassenberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Burg Wassenberg.
confirmation4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Hotelaufnahme5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.




[1] Eine kostenfreie Stornierung beinhaltet lediglich die Eigenleistungen der Burg Wassenberg und nicht, provisionspflichtige Vermittlungs-, Reservierungs- oder Buchungsleistungen. In diesem Rahmen anfallende Kosten werden generell bei Buchungseingang berechnet, so lange vom Vermittler kein Verzicht auf Provisionsleistung vorliegt.

  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
  • Impressionen
Impressionen